Allgemeine Geschäftsbedingungen

für

 

S & T Trading GmbH

 

 

Präambel

 

Die S & T Trading GmbH betreibt zu gewerblichen Zwecken unter den Domains http://www.trading-gmbh.de und frontfrank.de zwei Homepages. Die S & T Trading GmbH (künftig nur S & T genannt) bietet den Kunden auf diesen Websites Produkte, unter anderem die hydrophobierende Oberflächenbeschichtung “Front Frank”, sowie Arbeitsmaterialien aus dem medizinischen Bereich, Autozubehör sowie weitere Artikel zum Kauf über das Internet an.

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma S & T erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Wir erkennen Sie auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

 

Die ladungsfähige Anschrift der S & T sowie der Vertretungsberechtigten der S & T können dem Impressum der Homepages sowie den jeweiligen Rechnungen entnommen werden.

 

§ 1

Produktauswahl

 

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.

 

(2) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website. S & T haftet für die Güte und Beschaffenheit ihrer Produkte ausschließlich auf der Grundlage der Produktbeschreibungen, die entweder der Warenlieferung beigefügt sind oder für die die Beschreibungen auf der Internetseite www.trading-gmbh.de für den Kunden vor Erwerb des Produkts einsehbar sind. Darüber hinaus sind öffentliche Äußerungen von S & T, Herstellern und Gehilfen, unverbindlich und entfalten keinerlei Rechtswirkungen.

 

(3) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer.

 

 

§ 2

Vertrag mit Widerrufsklausel

 

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an S & T.

 

Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 Euro der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über 40,00 Euro hat der Kunde die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

 

Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.

 

§ 3

Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung allgemein gültigen Listenpreise, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden, zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung). Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der S & T inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen pp. übernimmt S & T nicht. Zollerhöhungen pp. nach Vertragsschluss gehen zulasten des Käufers. S & T liefert ausschließlich gegen Vorkasse. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungspapiere, werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an deren Fälligkeit, wobei Kosten zulasten des Käufers gehen.

 

Wird die Zahlungsfrist gemäß vorbenannter Ausführungen überschritten, stehen S & T folgende Rechte zu:

 

a. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nebst Kosten für ungedeckte Kredite gegenüber dem Verbraucher;

 

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. S & T behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen;

 

b. Verweigerung weiterer Lieferung oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen;

 

c. Ausübung aller Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt;

 

d. sonstige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten;

 

e. Berechnung von 5 Euro pro Mahnung (Bearbeitungsgebühr).

 

Dem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellungen sowie wesentlicher Veränderungen der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich.

 

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch S & T anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

S & T ist berechtigt, Konzernverrechnungen durchzuführen.

 

§ 4

Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote auf der Website von S & T sind freibleibend. Damit ist die S & T im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern S & T die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.

 

(2) S & T ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

 

 

§ 5

Vertragsdurchführung

 

(1) Lieferung

 

Lagerware wird in der Regel einen Werktag nach Eingang der Bestelllung in den Versand gegeben. Sofern Artikel bestellt wurden, die nicht am Lager sind, erfolgt die Versendung frühestens einen Tag nach Selbstbelieferung. In der Regel wird dies am 4. bis 6. Tag nach Eingang der Bestellung sein. Lieferungen durch den Verkäufer erfolgen stets unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer die Verfügbarkeit des Artikels nicht zu vertreten hat.

 

Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von S & T liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Auslieferung von wesentlichen Materialien, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

 

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von S & T zu vertreten, wenn sie während einer bereits eingetretenen Verzögerung bestehen. Von S & T werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden weitestmöglich mitgeteilt. Andernfalls werden die von uns angegebenen Liefertermine möglichst eingehalten. Sie sind aber auch unverbindlich, es sei denn, dass S & T sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet hat oder als Fixgeschäft vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft im Sinne dieser Bedingung.

 

S & T ist zur Beachtung ausländischer Verpackungs-, Verwiegungs- und Zollvorschriften nur dann verpflichtet, wenn der Kunde ihm rechtzeitig genaue Angaben macht. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.

 

Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen die Incoterms 1990 in der jeweils aktuellen Form einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Ergänzungen.

 

(2) Abnahme

 

Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die verkaufte Ware nicht ab oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann S & T Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 30 % der Kaufpreissumme. Es bleibt dem Käufer jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtabnahme der Ware (Annahmeverzug) keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von S & T in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

 

(3) Versandkosten

 

Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet:

 

Die Versandkosten im Inland betragen bei Vorkasse bei einem

Gewicht  bis 2 Kilogramm 3,90 Euro,

bis 10 Kilogramm 6,90 Euro,

bis 20 Kilogramm 9,90 Euro.

Ab einem Bestellwert von 150 Euro pro Bestellung und einem Gewicht bis 10 kg erfolgt die Versendung bei Vorkasse im Inland kostenfrei. Ab einem Bestellwert von 300 Euro erfolgt die Lieferung generell kostenfrei.

Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.

Die Versandkosten im Inland betragen bei Nachnahme

Gewicht  bis 2 Kilogramm 6,90 Euro,

bis 10 Kilogramm 9,90 Euro,

bis 20 Kilogramm 12,90 Euro.

Ab einem Bestellwert von 150 Euro pro Bestellung erfolgt die Versendung nur gegen Vorkasse. Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.

 

 

 

§ 6

Gefahrübergang

 

Grundsätzlich geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand den Geschäftssitz verlässt. Sofern jedoch eine Preisstellung vereinbart wird, für die die Incoterms 1990 einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen eine andere Regelung des Gefahrübergangs vorsehen, gilt diese abweichende Regelung. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die S & T nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

 

§ 7

Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich S & T das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich S & T das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises S & T einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen, oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungssitzwechsel gegenüber    S & T unverzüglich anzuzeigen.

 

(3) S & T ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach den vorbenannten    Ziffern 1. oder 2. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt S & T bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages wirksam ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. S & T nimmt die Abtretung an. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde gegenüber S & T, die zu Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte (genaue Anschrift, Name, pp.) des Dritten unverzüglich bekannt zu geben. Nach Abtretung ist der Unternehmer nur zur Einziehung der Forderung ermächtigt. S & T behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für S & T. Erfolgt eine Verarbeitung mit S & T nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt S & T an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von S & T gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, S & T nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Besteller bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Sicherheitsrechts für S & T mitzuwirken.

 

§ 8

Gewährleistung

 

(1) Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde S & T mitteilen und zusätzlich das Produkt auf Kosten von S & T übersenden.

 

Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und S & T ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

 

(2) S & T haftet

  • in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, S & T kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,
  • der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

 

(3) Eine Haftung aus Verletzung von Pflichten aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ist auf Produkte beschränkt, die nach dem 01.05.2004 in Verkehr gebracht wurden.

 

 

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

 

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

Der Kunde steht S & T für alle Nachteile und Verbindlichkeiten ein, die ihm durch Verwendung des Liefergegenstandes außerhalb dieses Landes erwachsen.

 

§ 9

Haftung

 

S & T haftet nicht im Wege des Schadenersatzes für Schäden, die S & T, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

 

Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Haftung ist - soweit zulässig - auf den Wert des Produkts beschränkt.

 

Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

 

§ 10

Höhere Gewalt

 

(1) Für den Fall, dass S & T die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

 

(2) Ist S & T die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

 

§ 11

Datenschutz

 

S & T speichert Kundendaten gem. § 23 Bundesdatenschutzgesetz.

 

 

§ 12

Haftungsausschluss für fremde Links

 

Die Firma S & T verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: S & T erklärt ausdrücklich, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seite hat. Deshalb distanziert sich S & T hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten Dritter von der Seite www.trading-gmbh.de und www.frontfrank.de zu Dritten und macht sich die Inhalte Dritter nicht zu Eigen.

 

 

§ 13

Schlussbestimmungen

 

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

 

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen, insbesondere die Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

 

(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz des Lieferers.

 

(3) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Stadthagen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

 

 

 

 

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